Inwieweit es zur allgemeinen Sorgfaltspflicht Ihren Besuchern gegenüber gehört, einen Sanitätsdienst bereitzuhalten, hängt von vielen Kriterien ab: von der Art der Veranstaltung (Rockkonzert, klassisches Konzert, Sport...), dem Veranstaltungsort (Open-Air, Gebäude, Treppen, Verletzungsgefahren), der Anzahl der Besucher, der Art der Besucher (alte oder junge Menschen, aggressiv oder friedlich, Alkoholkonsum oder nicht), der Dauer der Veranstaltung (Erschöpfung, Alkoholkonsum...) und von einigen weiteren Faktoren.